Energieausweis für Bestandsgebäude

Energieausweis für Bestandsgebäude wird Pflicht

Am 26. Juli wurde die neue EnEV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 1. Oktober 2007 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung eines Energieausweises für Wohngebäude im Bestand. Der Ausweis wird zeitlich versetzt ab dem 1.Juli 2008 für Bestandsgebäude bei Verkauf oder Vermietung zur Pflicht und muss den Interessenten zugänglich gemacht werden. Je nach Alter des Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchs- ausweis notwendig. Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig.

Die Einführung des Energieausweises erfolgt grundsätzlich in mehreren Stufen:

Ab dem 1. Juli 2008: Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis

Ab dem 1. Oktober 2008: Ausweispflicht (ausschließlich Energiebedarfsausweis) für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977

Ab dem 1. Januar 2009: Ausweispflicht für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis

Ab dem 1. Juli 2009: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis


De energetische Standard eines Gebäude kann häufig mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen (z. B. Wärmedämmung der Gebäudehülle) verbessert werden. In diesem Fall fordert die EnEV, dass in den Energiepass Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen aufgenommen werden.

Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Baudenkmäler.

Wird bis zum 30. September 2008 ein Energieausweis ausgestellt, kann noch für alle Gebäude zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis gewählt werden. Dieser Ausweis ist ebenfalls 10 Jahre gültig.

Bei Neubauten muss dem Eigentümer des Gebäudes auch bisher schon ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Hier wird sich in erster Linie das Formular ändern.

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