Zuschüsse im Marktanreizprogramm „Nutzung erneuerbare Energien“ um 50 % erhöht
Ab dem 02. August 2007 tritt eine geänderte Richtlinie für die Förderung von Solaranlagen und Biomasseheizungen in Kraft, die Zuschüsse für diese Anlagen werden um 50 % angehoben. Damit beträgt die Förderung von Solaranlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 105,00 Euro pro m² Kollektorfläche (vorher 70,00 Euro), für Holzpelletsheizungen gibt es ab dem 02. August 36,00 Euro je KW, mindestens jedoch 1.500,00 Euro (vorher 24,00 Euro je KW, mindestens 1.000,00 Euro)